ABSCHEIDER­­SERVICE

Man unterscheidet zwei Arten von Abscheideranlagen.

Fettabscheideranlagen befinden sich in Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder in Einrichtungen in der eine Gemeinschaftsverpflegung stattfindet. Für diese Arten von Anlagen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß DIN EN 1825 + DIN 4040 Teil 100.

Leichtflüssigkeitsabscheider  (Öl-/Benzin-) sind bei allen Flächen, wo wassergefährdende Stoffe in Form von Ölen anfallen erforderlich. Beispiele hierfür sind Tankstellen und KFZ-Werkstätten. Hier gelten die Normen DIN EN 858 + DIN EN 199 Teil 100.

Entleerung und Reinigung

Die im Abscheider zurückgehaltenen Stoffe sind in regelmäßigen Zeitabständen zu entnehmen und fachgerecht zu entsorgen. Mit unseren Saug-/Spülfahrzeugen führen wir nach Ihren Wünschen (bedarfsgerecht oder in regelmäßigen Abständen) die Entleerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlagen für Sie durch.

Genau dokumentiert erhalten Sie nach der Ausführung unserer Arbeiten den Nachweis für Ihre Unterlagen.

Kontrolle und Wartung

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind die Abscheideranlagen monatlich zu kontrollieren und halbjährlich unter Berücksichtigung der genannten DIN-Normen und den Vorgaben des Abscheider-Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten.

Bei der halbjährlichen Wartung erfolgt die Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, ggf. die Entleerung und Reinigung der Anlage und eine Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht durch unsere sachkundigen Mitarbeiter.

Auf Wunsch führen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen in das zu führende Betriebstagebuch für Sie durch.

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung

Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage und maximal alle 5 Jahre ist nach vorheriger Reinigung und Entleerung eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen durchzuführen.

Nach der optischen Bestandsaufnahme des Anlagenzustandes wird eine Dichtheitsprüfung der Anlage sowie der Zu- und Ablaufleitungen durchgeführt. Hierbei werden die Zu- und Abläufe des jeweiligen Abscheiders mit Absperrblasen verschlossen und die Abscheideranlage mit Wasser gefüllt. Werden die in den Vorschriften geforderten Grenzwerten eingehalten, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden.

Als Dokumentation und als Nachweis der Dichtigkeit erhalten Sie einen Generalinspektionsbericht mit Fotodokumentation und das dazugehörige Prüfprotokoll.

Alle Tätigkeiten werden von geschulten Mitarbeitern und Sach- oder Fachkundigen für Abscheidertechnik (nach DIN 1999-100 oder DIN 4040) ausgeführt.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erstellen für Ihre Anlage ein individuelles Konzept.

 

Diese Leistung wird in Kooperation mit der Willy Böhme GmbH & Co. KG durchgeführt.